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Sie sind bereits in einer sozialen, therapeutischen oder pädagogischen Einrichtung tätig oder haben die Absicht, dies in naher Zukunft zu
tun.
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Erfolgreich abgeschlossene Eignungsprüfung
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Mindestalter des Hundes bei Ausbildungsbeginn: nach individueller Absprache
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Nachweis einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung